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Thema: Autoratgeber


Anspruch auf fachgerechte Reparatur nach einem Autounfall

Der Wintereinbruch führt nicht nur zu Chaos auf den Verkehrswegen, sondern vielfach auch zu Unsicherheiten bei Autofahrern, welche Rechte nach einem Unfall gelten. Die Autoexperten der Kraftfahrzeuginnungen haben aktuell darauf verwiesen, es gelte als Prinzip, dass das "Auto nach der Reparatur möglichst nah am Zustand vor der Reparatur sein muss".

Vier Empfehlungen für den "Fall der Fälle" geben die Autoexperten:

  1. Die Reparatur in der Werkstatt Ihres Vertrauens ist Ihr gutes Recht.
  2. Die Schadensfeststellung durch einen unabhängigen Sachverständigen sichert Ihre Ansprüche.
  3. Übersteigen die Reparaturkosten im Totalschadensfall den Wiederbeschaffungswert, kann das Fahrzeug gleichwohl in Ihrer Fachwerkstatt repariert werden, wenn die voraussichtlichen Reparaturkosten gemäß Sachverständigengutachten den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeugs um nicht mehr als 30 Prozent übersteigen.
  4. Vor allem beim Recht auf freie Wahl der Reparaturwerkstatt sollten Sie sich als Autobesitzer nicht verunsichern lassen.

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