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Alkoholverbot für Fahranfänger vom Bundestag beschlossenDas Alkoholverbot gilt für Fahranfänger, die noch in der regelmäßig zweijährigen Probezeit sind und für alle jungen Fahrer und Fahrerinnen vor Vollendung ihres 21. Lebensjahres. "Wir setzen bei der Verkehrssicherheit auf kontinuierliche Prävention und wirksame Sanktion. Alkohol im Straßenverkehr ist oft eine der Hauptunfallursachen. Bei jungen Fahranfängern besteht bereits mit niedriger Alkoholkonzentration ein deutlich erhöhtes Unfallrisiko. Dies zeigt, dass sie oft nicht in ausreichendem Maße für die Gefahren von Alkohol am Steuer sensibilisiert sind", erklärte der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesverkehrsminister, Achim Großmann. Auch die aktuelle bundesweite Verkehrssicherheitskampagne der Bundesregierung richtet sich unter dem Motto "Hast Du Größe? Fahr` mit Verantwortung" vorrangig an die Zielgruppe der 18- bis 25-Jährigen. Großmann: "Größe zeigt, wer das Auto auch mal stehen lässt und sich auch dann nicht an das Steuer setzt, wenn andere dazu drängen." |
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