Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/aenderungen-ab-2005-fuer-deutschlands-autofahrer-article4565.html Thema: Umwelt & Natur |
Änderungen ab 2005 für Deutschlands AutofahrerSaubere Luft wird einklagbar Ab dem 01. Januar 2005 können durch die EU-Vorschrift Anwohner viel befahrener Straßen erstmals für saubere Luft gegen die Kommunen Klage einreichen. Die Deutsche Umwelthilfe hat bereits angekündigt, mit Hilfe von Musterklagen kommunale Luftreinhaltepläne dort zu erzwingen, wo dringend notwendige Maßnahmenpläne noch nicht ausgearbeitet wurden. Der Deutsche Städtetag rechnet mit einer Klageflut. Verkehrsbeschränkungen möglich Um die EU-Richtlinie zu erfüllen, werden Verkehrsbehörden wohl kaum um Verkehrsbeschränkungen herumkommen. Mögliche Szenarien: Dieselautos ohne Rußpartikelfilter werden zeitweise aus besonders belasteten Straßen oder gar aus den Innenstädten fern gehalten. Möglich ist auch die Einführung einer City-Maut nach Londoner Vorbild. Aber: Freie Fahrt für Erdgasfahrzeuge "Eine echte, auch wirtschaftliche Alternative ist der Kraftstoff Erdgas. Fahrzeuge mit diesem umweltschonenden Antrieb haben freie Fahrt. Sie kennen nämlich kein Partikelproblem und stoßen deutlicher weniger Stickoxide aus", so Albert Kobbe, Projektleiter "Erdgas als Kraftstoff" beim Bundesverband der deutschen Gas- und Wasserwirtschaft (BGW), Berlin und Brüssel. Außerdem bleibt das Tanken weiter günstig. Im Rahmen der ökologischen Steuerreform ist der Kraftstoff Erdgas bis 2020 mineralölsteuerbegünstigt. Weitere Informationen zum Thema Erdgasfahrzeuge erhalten Interessierte unter der telefonischen Infoline Erdgasfahrzeuge 01802 – 234500 (0,06 Euro pro Gespräch) oder unter www.erdgasfahrzeuge.de. |
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