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ADAC kritisiert überstürzten Einführungstermin der WinterreifenpflichtDer Automobilclub kritisiert auch die schwammigen Formulierungen der neuen Verordnung. Darin wird lediglich davon gesprochen, dass die "Ausrüstung" (insbesondere die Bereifung) an die Witterungsverhältnisse anzupassen sei. Weder der Begriff Reifen, noch der Ausdruck Witterungsverhältnisse ist näher definiert. Während die Änderung der StVO schon zum 01. Januar in Kraft treten soll, werden bei Verstößen vorerst keine Bußgelder kassiert. Unabhängig davon weist der ADAC aber darauf hin, dass mit In-Kraft-Treten der Änderung stärker als bisher versicherungsrechtliche Nachteile drohen. Die Kaskoversicherung kann die Leistung verweigern, wenn der Unfall auf ungeeignete Bereifung zurückzuführen ist (grobe Fahrlässigkeit). |
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