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Achtung vor Sommerregen - RutschgefahrWann gilt Tempolimit bei Nässe?Autofahrern ist allerdings häufig nicht klar, bei welchen Straßenverhältnissen die Zusatzschilder "bei Nässe" (StVO § 41 / Zeichen 274) gelten. Gelegentlich müssen deshalb Gerichte klären, wann eine Geschwindigkeitsüberschreitung als Ordnungswidrigkeit zu werten ist. Der AvD weist darauf hin, dass eine an den allgemeinen Sprachgebrauch angelehnte Definition gewählt wird: Von "Nässe" im Sinne des Zusatzschildes sei laut Rechtsprechung auszugehen, wenn die gesamte Fahrbahn mit einem Wasserfilm überzogen ist. Ist die Fahrbahn dagegen "nur" feucht oder steht nur in den Spurrillen Wasser, reicht dies nicht aus, um Verstöße zu ahnden. Der AvD appelliert jedoch vor allem, die eigene Sicherheit im Blick zu haben. Dazu gehört auch, regelmäßig die Reifen des Fahrzeugs zu kontrollieren. Ebenso wie bei Winterreifen ist auch bei Sommerreifen eine Profiltiefe von mindestens 3 mm zu empfehlen. Je tiefer das Profil, desto besser behalten die Reifen Bodenkontakt. Dagegen steigt bei schlechtem Profil die Gefahr, dass das Auto auf nasser Fahrbahn "aufschwimmt" und die Reifen die Haftung verlieren. Insbesondere bei Aquaplaning ist die gesetzlich vorgeschriebene Mindestprofiltiefe von 1,6 mm nicht ausreichend. Darüber hinaus appelliert der AvD, auch auf die Qualität der Reifen zu achten. Billigreifen weisen zum Teil erheblich schlechtere Fahreigenschaften und längere Bremswege auf. Mit Pneus, die älter als 6 Jahre sind, sollte man nicht mehr unterwegs sein. Vorsicht bei Wasser-Durchfahrten!Tiefe Pfützen in Kurven oder gar stehendes Wasser in Senken ist nicht nur ein fahrerisches Risiko, sondern auch Ursache für teure technische Schäden. Schwungvolle Wasser-Durchfahrten setzen die heiße Abgasanlage einem Kaltwasserschock aus, Rohre reißen, Katalysatoren und Lambda-Sonde können zerstört werden. Auch irreparable Schäden in der Elektrik oder auch in der Elektronik sind sehr teuer und eine große Gefahr. Stehendes Wasser, das man nicht einschätzen kann, darf man auch aus rechtlichen Gründen nicht durchfahren, denn man kann "das Ende des Fahrmanövers nicht sicher absehen" und die Kaskoversicherung zahlt nur bei "Wasser, das zum Auto kommt" und nicht, wenn man "mit dem Auto ins Wasser fährt". |
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