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Achtung: Tagfahrlicht taugt nicht im NebelDer AvD empfiehlt, die Automatikstellung in der dunklen Jahreszeit abzustellen und sich selbst um das Fahrlicht zu kümmern. Die Nebelscheinwerfer dürfen auch bei Sichtweiten von mehr als 100 m und bei Schneefall oder starkem Regen eingeschaltet werden, während die Nebelschlussleuchte nur bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden und dann maximal mit 50 km/h gefahren werden darf. |
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