Diesen Artikel drucken HTML-Format: https://www.autosieger.de/abwicklung-von-unfallschaeden-ist-buerokratischer-huerdenlauf-article2722.html Thema: Reisen & Urlaub |
Abwicklung von Unfallschäden ist bürokratischer HürdenlaufWer trotz aller Vorsicht in einen Unfall mit Sachschaden verwickelt wird, kann froh sein, wenn er vor Reiseantritt eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen hat. Aber auch damit lassen sich Gutachter- und Mietwagenkosten außergerichtlich nicht durchsetzen – ebenso wenig wie eine Nutzungsausfallentschädigung. Bei Sachschäden benötigt man bei der Ausreise eine Unfallbestätigung von der Polizei. Bei einem Unfall mit Personenschaden sollten Kraftfahrer stets auf eine Schutzbrief-, Kranken- und Unfallversicherung zurückgreifen können. Weil ein halbwegs angemessener Ersatz für Körperschäden meist nur im Klageverfahren durchsetzbar ist, rät der ADAC auch zum Abschluss einer Verkehrs-Rechtsschutzversicherung. Wo es in den Autoput-Ländern Deutsch sprechende Rechtsanwälte gibt, erfährt man bei der Auslandsrechtsabteilung des ADAC. |
Autosieger.de - Das Automagazin |
https://www.autosieger.de
|