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Ab sofort erweiterte Bundesregelung für begleitetes FahrenDie bisherige Elternregelung in Niedersachsen hat sich nach Auffassung aller Experten als lebensnah und praktikabel erwiesen. Bis zum Februar wurden 28.000 Genehmigungen ausgestellt. 11.000 Fahranfänger fahren zurzeit begleitet. Über 9.000 Jugendliche haben die Begleitung bereits erfolgreich abgeschlossen und nach ihrem 18. Geburtstag den Kartenführerschein erhalten. Insgesamt waren lediglich 13 Unfälle zu verzeichnen. In insgesamt 18 Fällen wurde die Teilnahme am Modellversuch widerrufen, da die Fahranfänger gegen die Auflagen verstoßen hatten. Die Anzahl der Begleiter kann künftig ausgeweitet werden, die Nachweispflichten steigen und die Sanktionen wurden verschärft. Dies ist der Kern der bundesgesetzlichen Regelung, die jetzt vom Land übernommen wurde. Die Begleitperson
Neu sind auch die verschärften Sanktionen für die Fahranfänger. Bei einem Verstoß gegen die Auflagen erfolgt Widerruf der Fahrerlaubnis. Für eine Neuerteilung ist der Nachweis der Teilnahme an einem Aufbauseminar erforderlich. Niedersachsen wird die wissenschaftliche Begleitstudie am bisherigen Elternmodell weiter führen. So kann nach Ende der Laufzeit des Modellprojektes auf unabhängiger Basis beurteilt werden, wie eine auf Dauer angelegte Regelung in Deutschland aussehen wird. Entscheidend für den Erfolg ist ein einfaches und unbürokratisches Angebot, um möglichst viele Jugendliche und Eltern zu einer Teilnahme zu bewegen. |
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