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Ab Mai 2006 härtere Strafen für VerkehrssünderEine weitere Verschärfung des Bußgeldkatalogs betrifft die Vorschriften an Bahnübergängen. Auch hier muss künftig tiefer in die Tasche greifen, wer sich über Vorschriften hinwegsetzt. Außerdem gilt ab diesem Zeitpunkt, dass die Pkw-Ausstattung an die Witterungsverhältnisse angepasst sein muss. D.h., wer bei Schnee mit Sommerreifen fährt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Orientierung bei der Frage, welcher Mindestabstand zum vorausfahrenden Fahrzeug zu halten ist, gibt der Tachostand: Wer bei Tempo 101 weniger als 15 Meter Abstand hält oder bei Tempo 130 weniger als 20 Meter riskiert ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Ist der Abstand bei diesem Tempo noch geringer, drohen sogar bis zu 250 Euro Bußgeld, drei Monate Fahrverbot und Punkte in Flensburg. Die Bußgeldverschärfung gilt bei Verstößen gegen die Abstandsregeln bei Geschwindigkeiten von mehr als 80 km/h. Wer an Bahnübergängen trotz Blinklicht nicht wartet, kann mit bis zu 150 Euro Bußgeld und einem Monat Fahrverbot bestraft werden. Noch teurer wird es für denjenigen, der am Bahnübergang eine geschlossene Schranke umfährt. Hier drohen bis zu 450 Euro Geldstrafe und drei Monate Führerscheinentzug. Die Deutsche Verkehrswacht begrüßt auch das Signal, das die neuen Bußgeldrichtlinien für die Bedeutung einer an die Witterungsverhältnisse angepassten Pkw-Ausstattung setzen. Zukünftig muss beispielsweise mit 20 Euro Bußgeld rechnen, wer bei Schnee mit Sommerreifen fährt. Behindert ein Wagen wegen nicht an die Witterungsverhältnisse angepasster Ausstattung den Verkehr, drohen dem Fahrer sogar eine Buße von 40 Euro und ein Punkt in Flensburg. |
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