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A 94: Verwaltungsgerichtshof bestätigt Entscheidung für Trasse DorfenDer VGH hat die Anfechtungsklagen des Bund Naturschutzes und der privaten Kläger gegen die Planfeststellungsbeschlüsse für den Abschnitt Forstinning-Pastetten auf der Trasse Dorfen abgewiesen. Eine Revision ist nicht zugelassen. Allerdings steht dagegen noch die Möglichkeit der Beschwerde offen. Das Gericht hatte sich seit Ende September in 7 Verhandlungstagen eingehend mit den detaillierten Angriffen der Kläger gegen den ergänzenden Planfeststellungsbeschluss der Regierung von Oberbayern vom 30. April 2007 auseinandergesetzt. Dabei ging es im Wesentlichen um verkehrliche Ziele sowie um Lärmschutz und den naturschutzrechtlichen Gebiets- und Artenschutz. "Die Autobahndirektion Südbayern wird jetzt jedenfalls mit den Ausschreibungen für den Bau des 6 Kilometer langen Abschnitts vom jetzigen Autobahnende bis Pastetten beginnen. Start soll eine Brücke am jetzigen Autobahnende sein. Parallel dazu wird sie die Erkenntnisse aus diesem Verfahren in die beiden anschließenden Planfeststellungsabschnitte von Pastetten bis Heldenstein einbringen. Ich bin zuversichtlich, dass wir auch diese verbleibende Lücke in überschaubarer Zeit schließen können", so Herrmann. |
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