Willkommen bei Autosieger.deAutosieger.de - Das Automagazin
Autosieger.de - Das Automagazin
Autoübersicht
Automodelle
Autoratgeber
Autotests
Autonews
Autoservice
Facebook
03.06.2024, 02:42 Uhr

Kooperation

Luftfahrtmagazin.de

Lieblingsfriseur.de

Deutsche Verkehrswacht

Themen | Kategorien
Autosieger-Nachrichten nach Themen sortiert:


Nachrichten nach Kategorien geordnet:

Auto News


Recht Urteil zum Autokauf - Händler haftet für Prospektangaben

Auto & Recht


Urteil zum Autokauf - Händler haftet für Prospektangaben

Ein Automobilhändler haftet grundsätzlich auch für Angaben in Verkaufsprospekten des Herstellers und für sonstige öffentliche Äußerungen des Herstellers. Liegen die in den Werbeaussagen des Herstellers beschriebenen Eigenschaften nicht vor, weist das betreffende Fahrzeug mangels "Eignung zur gewöhnlichen Verwendung" einen Sachmangel auf.

Auf diese Rechtsprechung, die jetzt im Ergebnis durch ein Urteil des OLG München (Az. 18 U 2176/04) bestätigt wurde, hat das Deutsche Kraftfahrzeuggewerbe hingewiesen. Das OLG sei in dem von ihm zu entscheidenden Rechtsstreit davon ausgegangen, dass dem Käufer Ansprüche zustünden, da das Fahrzeug wegen Abweichungen von Prospektangaben des Herstellers nicht zur "gewöhnlichen Verwendung geeignet" sei. Laut Herstellerprospekt sollte das vom Kunden erworbene Auto mit Normalbenzin betrieben werden können. Tatsächlich aber benötigte das Fahrzeug Superplus.


Diesen Beitrag empfehlen


Ähnliche Artikel zum Thema

Urteil: Schadensersatz bei Schlaglöchern
Urteil: In der Steuererklärung wird Arbeitsweg mit Routenplaner überprüft
Urteil: Parken auf Radwegen kann teuer werden
Urteil: Erwachsene Radfahrer fahren unerlaubt auf dem Gehweg
Urteil: Kein Fahrverbot bei Existenzgefährdung

Lesen Sie mehr aus dem Resort Recht