Die HU muss innerhalb des Monats durchgeführt werden, der auf der HU-Plakette steht. Sie darf grundsätzlich nicht überzogen werden. Ansonsten droht ein Verwarnungsgeld, wenn die Frist für die Hauptuntersuchung um mehr als zwei Monate überzogen wurde.
Wann die nächste Überprüfung zu absolvieren ist, steht in der Zulassungsbescheinigung Teil I (früher: Fahrzeugschein) und auf der Plakette am Kfz-Kennzeichen.
Eine Ordnungswidrigkeit ist das Überziehen schon, wenn der auf der Plakette am Fahrzeug angezeigte Monat verstrichen ist. Wird der überfällige Zeitpunkt z. B. im Rahmen einer Verkehrskontrolle entdeckt, kann ein Verwarnungsgeld verhängt werden, wenn die Frist um mehr als 2 Monate überschritten ist.
Pkw, Motorräder und leichte Anhängern (nicht sicherheitsprüfungspflichtige Fahrzeuge) | |
Mehr als zwei Monate | 15 Euro |
Vier bis acht Monate | 25 Euro |
Mehr als acht Monate | 60 Euro Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg |
Bei Nutzfahrzeugen, bei denen eine Sicherheitsprüfung vorgeschrieben ist, gilt | |
Bis zu zwei Monate | 15 Euro |
Mehr als zwei und bis zu vier Monate | 25 Euro |
Mehr als vier bis zu acht Monate | 60 Euro und 1 Punkt in Flensburg |
Mehr als acht Monate | 75 Euro und 1 Punkt in Flensburg |