Für Motorräder, die serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet sind, dürfen auch EG-genehmigte Austauschschalldämpfer ohne Katalysator verwendet werden. Dies geht aus der EU-Gesetzgebung hervor und gilt, obwohl sich das Abgasverhalten durch den fehlenden Katalysator häufig verschlechtert. Das erläutert TÜV NORD Mobilität.
Motorradfahrer dürfen nach wie vor alle Schalldämpferanlagen mit einer EG-Typgenehmigung kaufen und verwenden, sofern sie für den betreffenden Motorradtyp zugelassen sind. Bei allen neuen Schalldämpferanlagen, die eine EG-Typgenehmigung erhalten sollen, ist allerdings zu berücksichtigen, dass die EG-Richtlinie zur Genehmigung von Austauschschalldämpfern aktuell um den Prüfpunkt "Abgasverhalten" erweitert worden ist. "Schalldämpferanlagen mit Katalysator und geprüftem Abgasverhalten sind nun durch Ziffern, die der vierstelligen Genehmigungsnummer folgen, erkennbar. Diese Ziffern sind jeweils in einem Kreis angeordnet", erklärt Roger Eggers, Motorrad-Fachmann bei TÜV NORD Mobilität.
Die Abgasuntersuchung (AUK) an Motorrädern, die serienmäßig einen geregeltem Katalysator haben, aber mit einem Austauschschalldämpfer ohne Kat ausgerüstet sind, nehmen die Mobilitätsberater wie folgt vor:
- Bei Abgaseinstufung bis Euro 2: Abgasprüfung im Leerlauf wie bei Krad ohne Kat: maximal zulässiger CO-Wert 4,5 Vol.%
- Bei Abgaseinstufung ab Euro 3: Abgasprüfung im erhöhten Leerlauf: Maximal zulässiger CO-Wert 0,3 Vol.% (oder Vorgabe des Motorradherstellers)
Motorräder bis zur Abgaseinstufung Euro 2 sind im alten Fahrzeugschein in Ziffer 1, 2. Zeile durch die Schlüsselnummern 00, 09 und 10 gekennzeichnet und im neuen Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung Teil I) unter Feld 14.1 mit 020, 029 und 0210 beschrieben.
Trotz dieser Möglichkeit, empfiehlt TÜV NORD Mobilität Motorradfahren, deren Motorrad serienmäßig mit Katalysator ausgerüstet ist, nur noch Austauschschalldämpfer mit Katalysator zu verwenden: "Damit ist man auch künftig auf der sicheren Seite und trägt außerdem zum Schutz der Umwelt bei", so Eggers.