Hybrid- und Elektrofahrzeuge müssen vor Inbetriebnahme auf Elektromagnetische Verträglichkeit (EMV) geprüft werden, um elektromagnetisch verursachte Störungen und Ausfälle der Bordelektronik zu vermeiden. So schreibt es nun auch die 5. Revision der UN ECE-R10 vor. Was für konventionell betriebene Fahrzeuge schon seit Jahren verpflichtend ist, wird jetzt den aktuellen Entwicklungen auf dem Fahrzeugmarkt angepasst.
Die 5. Revision legt neben den bekannten E1-Prüfverfahren nun auch AnForderungen für das Ladesystem fest. "Das ist folgerichtig, denn an der Steckdose treffen sich die "Automotive"- und die "CE"-Welt. Entsprechend sind nun beim Fahrzeug an der Ladeschnittstelle zusätzlich die klassischen EMV-Tests wie Burst, Surge, Harmonische und Flicker durchzuführen", sagt Thomas Weber, Leiter des EMV-Labors von TÜV NORD in Hamburg. Für Baugruppen, die nicht mit dem Ladesystem verbunden sind, sind diese Prüfungen nicht vorgesehen. Zudem hat das KBA im vergangenen Jahr das sogenannte E-Typ-Verfahren für den Dokumentenaustausch eingeführt. "Das digitale Verfahren schont nicht nur die Umwelt, sondern führt auch zu schnelleren Durchlaufzeiten beim KBA", so Weber.